Willkommen beim offenen Kanal Andernach!

Fragen und Antworten:

  • Der Offene Kanal Andernach

Der Offene Kanal ist ein lokaler Sender, dessen Fernsehsendungen von Bürgerinnen und Bürgern auf eigene Initiative und in eigener Verantwortung produziert und zusammengestellt werden. Im Unterschied zum öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Fernsehen verfügt ein Offener Kanal über keine professionellen Kameraleute und Redakteure. Es ist denkbar und möglich, dass sich im Offenen Kanal Redaktionen bzw. Produzentengruppen (z.B. Jugendredaktion) bilden, die gemeinsam Filme oder Livesendungen produzieren.

  • Wer sendet im Offenen Kanal und was wird gesendet?

Wer seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat, kann in Offenen Kanälen senden – unter Beachtung der gültigen gesetzlichen Bestimmungen und des Werbe- sowie Sponsoringverbots. Die Bürgerinnen und Bürger die einen Sendebeitrag einreichen sind für Ihren Sendebeitrag selbst verantwortlich. Der verantwortliche Produzent wird durch seinen Namen am Anfang und am Ende seines Sendebeitrages öffentlich bekannt. Eine Zensur findet nicht statt. Die näheren Einzelheiten regelt die OK-Satzung der LMK.
  • Wer kann den Offenen Kanal empfangen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die an das Kabelnetz Neuwied-Andernach angeschlossen sind, können den Offenen Kanal auf Kanal 21 empfangen.
  • Welche technische Ausstattung hat der OK? Wer kann sie nutzen?

Der Offene Kanal verleiht jedem der im Sendegebiet seien Sitz oder Wohnsitz hat, Kameras und stellt alle technischen Geräte zur Verfügung, die zur semi-professionellen Produktion einer Fernsehsendung notwendig sind. Die mobile Aufnahmetechnik (MLAE), die Schnittplätze und Fernsehstudios stehen jedem zu diesen Bedingungen, ebenfalls kostenfrei zur Verfügung. Wer eine Live-Sendung im Offenen Kanal machen möchte, stellt sich sein "Produktions-Team" selbst zusammen.
  • Wer hilft bei der Produktion?

Technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Mitarbeiter/innen im Offenen Kanal beraten bei allen organisatorischen und technischen Fragen und weisen in die Technik ein. Beim Bildungszentrum BürgerMedien können interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiter/innen und Multiplikatoren von Offenen Kanälen Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen rund um die Produktion von Fernseh- und Hörfunksendungen kostenlos belegen. Nähere Informationen sind über das Bildungszentrum oder bei dem örtlichen Offenen Kanal erhältlich.
  • Wieso ist die Qualität der Sendungen so unterschiedlich?

Die Sendeverantwortlichen sind keine Profis, sondern Amateure. Offener Kanal ist Bürgerfernsehen zum Selbermachen. Alle Arbeiten wie beispielsweise Kamera, Ton, Moderation, Regie, redaktionelle Vorbereitung, Live-Sendetechnik, Bildschnitt oder Nachvertonung werden von den Produzenten eigenständig ausgeführt.
  • Was kostet eine Sendung im OK?

Viel Eigeninitiative, aber sehr wenig Geld. Grundsätzlich verleiht der Offene Kanal alle Geräte kostenlos und stellt das Studio einschließlich der Technik ebenso kostenlos zur Verfügung. Für die Produzenten von Sendungen im Offenen Kanal entstehen nur geringfügige Kosten für den Kauf des Bandmaterials.
  • Wer finanziert die Offenen Kanäle in Rheinland-Pfalz?

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) fördert die Ausstattung der Offenen Kanäle mit der erforderlichen Technik (Studiotechnik, Sendetechnik, Kameras, Schnittplatz, MLAE) und sorgt gemeinsam mit dem jeweiligen lokalen Trägerverein für die Wartung der Geräte. Die Kosten für die Einspeisung in das Kabelnetz der Kabel Deutschland werden ebenfalls von der LMK getragen. Die LMK selbst finanziert sich aus einem 2%-Anteil aus der Rundfunkgebühr. Alle übrigen vor Ort anfallenden Kosten (Raum- und Geschäftskosten) werden von den örtlichen Trägervereinen aufgebracht. Der Trägerverein finanziert sich aus Zuschüssen der kommunalen Gebietskörperschaften sowie aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
  • Was muss ich machen, um eine Sendung im OK ausstrahlen zu können?

Der Vorgang ist sehr einfach und folgt den Regelungen der jeweiligen Nutzungsordnung eines Offenen Kanals. Der fertige Sendebeitrag oder die Live-Produktion wird bei der OK-Geschäftsstelle telefonisch oder persönlich für einen bestimmten Sendetermin angemeldet. Rechtzeitig vor dem Sendetermin muss der Geschäftsstelle der ausgefüllte Vordruck "Freistellungserklärung", sowie bei vorproduzierten Sendungen das Bandmaterial vorliegen. Anschließend stellt die Geschäftsstelle eine Einzelnutzungsgenehmigung für die Ausstrahlung des Sendebeitrages aus und der Ausstrahlung steht nichts mehr im Wege.
  • Welche Möglichkeiten gibt es, sich im OK zu engagieren?

In folgenden Bereichen des Offenen Kanals kann man sich als Bürger engagieren:
  • Ehrenamtliche Tätigkeit bei der Betreuung der Geschäftsstelle
  • Ehrenamtliche Tätigkeit bei der Sendeabwicklung
  • Mitarbeit im Trägerverein eines Offenen Kanals

Häufige Fragen: